Herausforderung: Leitungswasserschäden nach Ablauf der Nachdeckfrist

Herausforderung: Leitungswasserschäden nach Ablauf der Nachdeckfrist

Ein bestehende Herausforderung bei Eigenheimversicherungen sind Versicherungsfälle in der Leitungswasser-Versicherung bei Leitungswasserschäden, die sich nach einem Versichererwechsel manifestieren und aufgrund Ablaufs der Nachdeckfrist vom Vorversicherer nicht mehr gedeckt werden.

Um dieser drohenden Deckungslücke zu begegnen, ist es im Zuge eines Versicherungswechsel sinnvoll auf eine Leitungswasser-Umdeckungsklausel zu achten.

Falls ein Versicherungsereignis zeitlich nicht exakt zuzuordnen ist und unter den Deckungsumfang des Vorvertrages fällt, sollte Versicherungsschutz bestehen, wenn der Vorversicherer aufgrund des Schadenzeitpunktes ablehnt.

Falls der Versicherungsfall in die Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und der Anspruch auf Deckung nach Ablauf der Nachdeckfrist des Vorversicherers erhoben wird, sollte Versicherungsschutz bestehen, sofern die Eintrittspflicht beim Vorversicherer bestanden hätte und seitens des Folgeversicherers besteht. Der Versicherungsnehmer ist natürlich verpflichtet, alle Schäden bei Bekanntwerden sowohl dem Vor- als auch dem Folgeversicherer zu melden.

Versicherungsdeckung sollte in dem Umfang gewährt werden, der zum Zeitpunkt des Eintrittes des Schadenfalles bestanden hat, höchstens jedoch im Umfang des Vertrages des Folgeversicherers.

Zu beachten ist dabei, dass Leitungswasser-Umdeckungsklauseln zeitlückenlosen Versicherungsschutz voraussetzen.

Ab sofort: Leitungswasser-Versicherung mit Umdeckungsklausel bei ausgewählten Produktpartnern der ARISECUR

 

Autor:  Philipp Dorfmeister

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