Versicherungsassistent hilft: Wenn der Versicherer das Beratungsprotokoll sehen will und das Marktamt ermittelt

Rechts- und IDD-konform mit Versicherungsassistent ’netinsurer‘

Versicherungen und ihr Zielmarkt müssen zusammenpassen, Produkte über ihren ganzen Lebenszyklus hinweg „geprüft“ werden, so will es das Gesetz. Dies wirft die Frage nach den Kontrollrechten der Produktgeber und den Informationspflichten des Vertriebs auf.

Wie steht es im Gesetz und wie ist die derzeitige Rechtssituation?

Geregelt im Versicherungsvertragsgesetz fordert der Gesetzgeber im §61 die Beratungs- und Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers.

Dokumentationspflicht in der Versicherungsberatung

ARISECUR ist bereits seit Jahren Vorreiter im digitalen Abwicklungsprozess und setzt damit ein Zeichen für saubere Abwicklung im gesamten Vermittlungsverfahren.

Alle Kooperationspartner von ARISECUR sind mit einer Kunden- und Bestandsverwaltung ausgestattet, welche alle Arbeitsprozesse dokumentiert, speichert und datenschutzrelevante Kommunikation mit den Kunden unterstützt. Einerseits ermöglicht die KundenApp „simplr“ den für die Vollmacht wesentlichen digitalen Unterschriftenprozess. Gleichzeitig wird die komplette Beratungsstrecke zwischen den Vermittlern und deren Kunden mit dem Versicherungsassistenten ’netinsurer‘ vervollständigt.

Bei richtiger Anwendung der vorgegebenen Prozesse kann es zu keinerlei Beanstandung durch die Behörden kommen. ARISECUR Partner sind safe und immer rechts- und IDD-konform.

Versicherungsassistent ’netinsurer‘ einfach erklärt

Sie wollen mehr Information?

Hier gelangen Sie zur Präsentation unseres Versicherungsassistenten netinsurer.

 

Autorin: Jutta Nesyba