Bitte reklamieren Sie keine Courtagevorschau!

Die Courtagevorschau finden Sie in Ihrem Maklerverwaltungsprogramm unter dem Reiter „Finanzen“.

 

Ein nützliches Werkzeug, aber kein Kontroll-Instrument!  Was Sie unbedingt wissen sollten!

Nützliches Werkzeug

Kein Kontroll-Instrument!

Die Courtagevorschau ist aber kein Kontroll-Instrument. Sie zeigt nicht, was tatsächlich an Courtage abgerechnet werden wird. Sie eignet sich daher nicht als Grundlage für Reklamationen!

Aus verschiedensten Gründen eignet sich die Courtagevorschau nicht, um zu kontrollieren oder gar zu reklamieren, welche Courtagen in den folgenden Abrechnungen kommen.

4 Gründe warum die Vorschau keine Reklamationsgrundlage bildet

1.) Beitragsfälligkeit hat nichts mit Zahlfluss der Gesellschaft zu tun

Die Vorschau zeigt Ihnen immer die Beitragsfälligkeit eines Vertrages an. Sollte ein Vertrag nach dem Beginn und somit nach der Beitragsfälligkeit von einer Gesellschaft dokumentiert worden sein, wird diese Information nicht in der Vorschau berücksichtigt. Bitte prüfen Sie daher vor einer Reklamation, ob das Dokumentierungsdatum einer Polizze oder eines Nachtrags nach dem Beginn liegt. Sollte dies der Fall sein, ist das Dokumentierungsdatum ausschlaggebend. Warum ist das so? Bei einem Neuvertrag gibt es erst mit der Polizzierung im Regelfall überhaupt eine Versicherungsscheinnummer die von der Gesellschaft bebucht werden könnte.

Die Vorschau berücksichtigt auch nicht die Abrechnungsweisen von Gesellschaften. Hat ein Sachvertrag die Fälligkeit 01.02. wird er in der Regel mit der Februarabrechnung der Gesellschaft abgerechnet.
Diese Abrechnung erhält man meistens jedoch erst im Folgemonat, da die Abrechnung nicht nur den 01.02, sondern oftmals den gesamten Monat bis zum 29.02 abdeckt. Daher kann die Gesellschaft die Abrechnung frühestens mit dem 01.03. (wie in diesem Beispiel angeführt) überhaupt erst erzeugen. Gesellschaften, welche nach Beitragseingang des Kunden abrechnen, warten zudem noch einen gewissen Zeitraum für Rücklastschriften, z.B. für Verträge mit Fälligkeit 29.02, ab. Aus diesem Grund ist es nicht unüblich, dass es Gesellschaften gibt, bei denen man eine Februarabrechnung erst Ende März erhält.

Die Courtagevorschau zeigt nur an wann der idealle Anspruch entsteht, nicht wann die Courtage tatsächlich fließt. Prüfen Sie daher vor einer Reklamation, wann der Vertrag dokumentiert wurde.

2.) Wenn eine Forderung fehlt

Wenn eine Forderung nicht in der Courtagevorschau aufscheint, bedeutet dies nicht, dass die Courtage vergessen wurde. Wenn die Courtage bereits verbucht wurde, verschwindet sie sofort aus der Vorschau, da dann durch die Buchhalter das Datum der nächsten Courtagefälligkeit entsprechend geändert wurde.

In dem betreffenden Vertrag finden Sie hierzu den Bereich „Vertragsabrechnungen“. Hier sehen Sie sofort, dass der Vertrag abgerechnet wurde und zur Gutschrift auf Ihr Vermittlerkonto mit der Detailabrechnung „X“ vorgesehen ist.

Bitte prüfen Sie deshalb vor einer Reklamation, ob Ihr Vertrag vielleicht schon abgerechnet wurde.

3.) Wenn Courtagen zu niedrig sind

Die Courtagevorschau wird automatisiert erstellt und oft zeigt sie Ihnen ganz genau was Sie bekommen werden. Allerdings gelingt dies nicht immer. Es kommt vor, dass das System nicht alle verfügbaren Informationen zu jedem Tarif einer Gesellschaft hat. Eventuell ist der aktuelle Beitrag unklar, die Laufzeit oder ein anderer Bewertungsfaktor. Das System wird dann auf Basis dieser falschen Informationen eine Vorschau errechnen.

Sie brauchen sich deswegen allerdings keine Sorgen zu machen. Abgerechnet wird nicht der Betrag den die Courtagevorschau ausweist, sondern der Betrag, der Ihnen zusteht. Die Vorschau dient nur als zusätzliche Orientierung. Die Vorschau ersetzt weder Ihre vertraglichen Ansprüche noch die Erfahrung unserer Abrechnungsexperten.

4.) Wenn künftige Courtagen fehlen

Die Vorschau ist kein Planungsinstrument. Sie zeigt bei wiederkehrenden Courtagefälligkeiten immer nur die jeweils nächste Fälligkeit eines Vertrages an. Sonst steigen die zu verarbeitenden Daten exponentiell und damit werden unsere Server überlastet.

Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise eine monatliche Fälligkeit haben, wird nur die nächste zu erwartende Courtage des nächsten Monats angezeigt. Die Courtage des übernächsten Monats wird nicht ausgewiesen.

Je weiter Sie also in die Zukunft sehen, desto ungenauer wird die Vorschau.

Beachten Sie diese Punkte vor einer Reklamation

Aus genannten Gründen ist eine Reklamation auf Basis der Courtagevorschau also nicht sinnvoll. Wir wollen die Zeit lieber nutzen, um Ihre Courtagen noch schneller abzurechnen und ggf. Fehler und fehlenden Courtagen bei Versicherern zu reklamieren.

Haben Sie die oben genannten Punkte beachtet und meinen, dass die Vertragscourtage fehlt, dann schicken Sie einfach eine kurze E-mail mit der Angabe des Vertrages und welche Fälligkeit reklamiert wird an [email protected].