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ARISECUR Versicherungs-Provider GmbH > Home > Exklusive Rahmenvereinbarung Wuestenrot

Exklusive Rahmenvereinbarung mit Wüstenrot!

tl_files/partner/wuestenrotbanner2011.jpgDurch die Kompetenz von ARISECUR konnten wir exklusiv eine spezielle Rahmenvereinbarung mit der Wüstenrot Versicherung in den Sparten Haus & Heim, Unfall und Rechtsschutz Versicherung schnüren.


HAUS & HEIM

 

Die grobe Fahrlässigkeit ist eine Erweiterung, die wir schon seit längerem prämienfrei in unseren Haus & Heim Wüstenrotverträgen anbieten. Zusätzlich wurde der Rahmenvertrag mit Wüstenrot um folgende exklusive Maklerklauseln prämienfrei erweitert:

 

  1. Ersatzwohnung: Wird bei der Wüstenrot Versicherungs-AG eine Eigenheimversicherung gemäß dem oben angeführten Tarif ohne gleichzeitigen Abschluss einer Haushaltsversicherung abgeschlossen (z.B. bei Bestehen einer nicht sofort kündbaren Haushaltsversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen) besteht subsidiärer Versicherungsschutz aus Anmietung einer Ersatzwohnung im Sinne von Art. 12.2.3 ABH 2004 für maximal 12 Monate bis zu einem Höchstbetrag von EUR 10.000,-.
  2. Verrußungsschäden Infolge Brand in der Nachbarschaft (Schadenfeuer im Sinne von Art.13.1 ABE 2004 bzw. Art. 13.1 ABH 2004) sind diese subsidiär mitversichert.
  3. Abwasserkosten: Zusätzlich anfallende Abwasserkosten in kausalem Zusammenhang mit Wasserverlust gem. Art. 12.2.2.7 ABE 2004 sind im Rahmen der für den Wasserverlust vorgesehenen Versicherungssumme mitversichert.
  4. Bruchschäden an Rohren: Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren sowie Mischwasserkanälen sind auch in Folge Pflanzenverwachsungen und Tierbissen mitversichert.
  5. Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitz: Innerhalb Österreichs sind unbebaute Liegenschaften bis 5 ha auch außerhalb der versicherten Liegenschaften in der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz mitversichert.
  6. Eigenheimversicherungen: Schadenminderungskosten in der Sturmschadenversicherung bei beschädigten Bäumen am Versicherungsgrundstück für Aufräumkosten oder Baumschnittkosten bis max. EUR 2.000,-.
  7. Haushaltsversicherungen: Bruchschäden an Keramikwaschbecken sind bis max. EUR 200,- mitversichert. Ausgenommen bleiben Schäden durch bloße Absplitterungen.

UNFALL

 

Die Unfallversicherung der Wüstenrot wurde einerseits mit verbesserten Abwicklungsklauseln, wie der Vorauszahlungs-, der Versehens- und der Fristenverlängerungsklausel und anderseits auch um folgende exklusive Deckungen prämienfrei erweitert:

 

  1. Alkoholklausel: Unfälle infolge Bewusstseinsstörungen, verursacht durch Trunkenheit, sind; beim Lenken von motorisierten Fahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt 1,3 ‰ nicht übersteigt, mitversichert.
  2. Strahlenklausel: Versicherungsschutz besteht auch auf Unfälle durch künstlich erzeugte Röntgen-, Laser- und ultraviolette Strahlen, die nicht Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlenapparaten sind.
  3. Lebensmittelvergiftungen: Die Folgen von Lebensmittelvergiftungen sind mitversichert.
  4. Sportart Tauchen: Unfälle bei der Ausübung der Sportart Tauchen  gelten bis zu einer Tauchtiefe von maximal 40 Metern als mitversichert.
  5. Unerlaubtes Fahren eines PKW: Bei Personen unter 18 Jahren ist auch dann Versicherungsschutz gegeben, wenn die versicherte Person ein Personenkraftfahrzeug lenkt oder fährt, ohne im Besitz der kraftfahrrechtlichen Berechtigung zu sein. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde.
  6. Urlaubsklausel: Werden gefährliche Sportarten (z.B: Tandem-Fallschirmspringen, Raften, Bungeejumping, etc.) während einer Urlaubsreise ausgeübt, oder nur einmalig oder nur anlassbezogen, besteht Versicherungsschutz bis zu einer Maximalleistung von EUR 250.000,-- im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
  7. Verspätete Hinzuziehung eines Arztes/Anzeigepflicht: Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte Person bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen erst dann einen Arzt hinzuzieht und abweichend von Artikel D.3 Pkt 2.1 den Unfall erst anzeigt, wenn der wirkliche Umfang erkennbar wird. Die Verjährungsfrist nach § 12 VersVG sowie die Frist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen werden dadurch nicht berührt.
  8. Versicherungsschutz für das ungeborene Leben: Erleidet eine versicherte Person während ihrer Schwangerschaft einen versicherten Unfall und zeigt sie diesen Unfall schriftlich unter Bezugnahme auf die bestehende Schwangerschaft innerhalb von drei Monaten an, so ist auch das Kind ab Vollendung der Geburt gegen Gesundheitsschäden infolge dieses Unfalles mit der für die Mutter vereinbarten Grundsumme für Unfallinvalidität mitversichert. Mögliche, vereinbarte Progressionsmodelle werden für das Kind nicht berücksichtigt.
  9. Mitversicherung von Neugeborenen: Neugeborene eigene Kinder sind ab Vollendung der Geburt für längstens 9 Monate beitragsfrei für Unfallinvalidität mitversichert. Der Versicherungsschutz ist mit der für die Mutter vereinbarten Grundsumme für Unfallinvalidität begrenzt. Mögliche, vereinbarte Progressionsmodelle werden für das Kind nicht berücksichtigt.

RECHTSSCHUTZ

 

Auch in der Privaten- Rechtsschutzversicherung konnten wir einen Rahmenvertrag mit der Wüstenrot schnüren, der die Rechtsschutzversicherung um exklusive Maklerklauseln prämienfrei erweitert hat:

 

  1. Erhöhte Versicherungssumme: Die allgemeine Versicherungssumme wurde bis zu einer Höhe von EUR 130.000,- angehoben.
  2. Finanzinstrumente: Die Anlage von Vermögen in Finanzinstrumenten (z.B. Aktien, Anleihen, Fonds) gemäß § 48a Z3 Börsegesetz, sind bis insgesamt EUR 20.000,- mitversichert
  3. Umweltstörung: Umweltstörungen sind bis insgesamt EUR 20.000,-  mitversichert.
  4. Gesundheitsschäden: Gesundheitsschäden infolge mangelhaft hergestellter Medikamente, Impfstoffe, Lebens- und Genussmittel sind bis insgesamt EUR 20.000,- mitversichert.
  5. Mobbing: Der Mobbing-Rechtsschutz wurde auf EUR 1.000,- erhöht!
  6. Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit: War der Versicherungsnehmer bereits rechtsschutzversichert und lehnt der Vorversicherer einen Versicherungsfall zu einem sowohl beim Vorversicherer als auch bei Wüstenrot versicherten Rechtsschutz-Baustein wegen Begrenzung der Nachhaftung rechtsmäßig ab, verzichtet Wüstenrot in denjenigen Fällen auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, in denen der mit Wüstenrot abgeschlossene Rechtsschutz-Versicherungsvertrag nahtlos an den Vorvertrag anschließt. Dieser Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit gilt nicht, wenn für Wüstenrot offene Prämienforderungen gegen den Versicherungsnehmer bestehen bzw. nicht für Versicherungsfälle, die nach Beendigung des mit Wüstenrot geschlossenen Versicherungsvertrages gemeldet werden.

 

Nach dem Best Advice-Prinzip kann man an diesem Produkt nicht vorbei!

Es zahlt sich aus, ARISECUR-Partner zu sein.